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Ob für einen Wegzug aus Deutschland, eine Scheidung oder eine Erbschaft. Es gibt viele Gründe für eine Unternehmensbewertung. Das Finanzamt bewertet gerne mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Das ergibt meistens eine zu hohe Unternehmensbewertung. Welche Alternativen Sie haben, erklären wir hier.
Eine Unternehmensbewertung vom Finanzamt ist häufiger der Fall als von vielen gedacht. Nicht nur bei einem Wegzug, sondern auch bei einer Erbschaft wird eine Unternehmensbewertung vom Finanzamt vorgenommen. Das Finanzamt versucht die Bewertung meistens auf historischen Daten des Unternehmens zu basieren. Über die Vergangenheit kann man nicht diskutieren, die Zahlen sind gegeben. Wie weit die Zahlen aber auch eine Annahme für die Zukunft sind, das bleibt offen.
So wird für das vereinfachte Ertragswertverfahren der Gewinn (Ertrag) der letzten drei Jahre genommen und daraus ein Durchschnittswert errechnet. Dieser bildet die Grundlage der Bewertung.
Anschließend wird dieser Wert mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Diesen Faktor hat der Gesetzgeber auf im Bewertungsgesetz festgelegt.
EUR | 2019 | 2020 | 2021 |
Ergebnis vor Steuern | 100.000 | 100.000 | 100.000 |
Steuer (30%) | -30.000 | -30.000 | -30.000 |
Ergebnis | 70.000 | 70.000 | 70.000 |
Durchschnittliches Nettoergebnis: EUR 70.000
Faktor: 13,75
Bewertung: EUR 962.500