Elementor #9980

Das vereinfachte Ertragswertverfahren ergibt meistens eine zu hohe Unternehmensbewertung

Ob für einen Wegzug aus Deutschland, eine Scheidung oder eine Erbschaft. Es gibt viele Gründe für eine Unternehmensbewertung. Das Finanzamt bewertet gerne mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Das ergibt meistens eine zu hohe Unternehmensbewertung. Welche Alternativen Sie haben, erklären wir hier.

Unternehmensbewertung Finanzamt

Eine Unternehmensbewertung vom Finanzamt ist häufiger der Fall als von vielen gedacht. Nicht nur bei einem Wegzug, sondern auch bei einer Erbschaft wird eine Unternehmensbewertung vom Finanzamt vorgenommen. Das Finanzamt versucht die Bewertung meistens auf historischen Daten des Unternehmens zu basieren. Über die Vergangenheit kann man nicht diskutieren, die Zahlen sind gegeben. Wie weit die Zahlen aber auch eine Annahme für die Zukunft sind, das bleibt offen.

So wird für das vereinfachte Ertragswertverfahren der Gewinn (Ertrag) der letzten drei Jahre genommen und daraus ein Durchschnittswert errechnet. Dieser bildet die Grundlage der Bewertung.

Anschließend wird dieser Wert mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Diesen Faktor hat der Gesetzgeber auf im Bewertungsgesetz festgelegt.

Beispiel: Bewertung mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren

EUR

2019

2020

2021

Ergebnis vor Steuern

100.000

100.000

100.000

Steuer (30%)

-30.000

-30.000

-30.000

Ergebnis

70.000

70.000

70.000

Durchschnittliches Nettoergebnis: EUR 70.000

Faktor: 13,75

Bewertung: EUR 962.500